beschreibt die „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
Pflegegrade 4:
Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 1778,00 €, das Pflegegeld liegt maximal bei 765,00 €.
Hier ist eine Kombination aus Pflegedienst (Sachleistungen) und Angehörigen (Geldleistungen) möglich.
Es besteht Anspruch auf:
- Pflegehilfsmittel - mtl. bis zu 40,00 €
- digitale Pflegeanwendungen - mtl. bis zu 50,00 €
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - bis maximal 4.000 Euro
einmalig für alle Maßnahmen
der Barrierefreiheit pro
Pflegebedürftigen
- kostenlose Pflegeberatung - 4 x jährlich
- Pflegekurse - zu erfragen bei der Pflegekasse
- Entlastungsleistungen - mtl. 125,00 € nur über zugelassene Dienste
abrechenbar
- Verhinderungspflege - jährl. bis zu 2.418 €
- Kurzzeitpflege - jährl. bis 3.386,00 €
- Kostenzuschuß für Tages -und Nachtpflege - mtl. bis zu 1.612,00 €
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