zu Hause in guten Händen
zu Hause in guten Händen

Pflegegrad 4

beschreibt die „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  von Pflegebedürftigen. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

 

 

Pflegegrade 4:

Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 1.693,00 €, das Pflegegeld liegt maximal bei 728,00 €.

Hier ist eine Kombination aus Pflegedienst (Sachleistungen) und Angehörigen (Geldleistungen) möglich.

Es besteht Anspruch auf:

- Pflegehilfsmittel   -  mtl. bis zu 40,00 €

- digitale Pflegeanwendungen   -  mtl. bis zu 50,00 €

- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen   -  bis maximal 4.000 Euro

                                                                einmalig für alle Maßnahmen 

                                                                der Barrierefreiheit pro

                                                                Pflegebedürftigen

- kostenlose Pflegeberatung   -  4 x jährlich

- Pflegekurse   - zu erfragen bei der Pflegekasse

- Entlastungsleistungen  -  mtl. 125,00 € nur über zugelassene Dienste

                                       abrechenbar

- Verhinderungspflege   -  jährl. bis zu 2.418 € 

- Kurzzeitpflege   -  jährl. bis 3.386,00 €

- Kostenzuschuß für Tages -und Nachtpflege   - mtl. bis zu 1.612,00 €

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