beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt werden.
Pflegegrad 1:
Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 125,00 €.
Bei diesem Pflegegrad wird kein Geld an den Patienten oder seine Angehörigen ausgezahlt. Es werden nur Sachleistungen bezahlt.
Es besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, digitale Pflegeanwendungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegeberatung (1 x jährlich) und Pflegekurse.
Es besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
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