zu Hause in guten Händen
zu Hause in guten Händen

Pflegegrad 1

 

beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  von Pflegebedürftigen. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter  27 Punkten ermittelt werden.

 

 

Pflegegrad 1:

Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 125,00 €. 

Bei diesem Pflegegrad wird kein Geld an den Patienten oder seine Angehörigen ausgezahlt. Es werden nur Sachleistungen bezahlt.

Es besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, digitale Pflegeanwendungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegeberatung (1 x jährlich) und Pflegekurse.

Es besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

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